Fischerei in Kärnten: Gesetze und Schonzeiten

Voraussetzung, um bei den jeweiligen Gewässerbewirtschaftern eine Lizenz zu erwerben, ist der der Besitz der Fischergastkarte oder einer Jahresfischerkarte  des Landes Kärnten.
Das Mindestalter zum Erwerb der Fischergastkarte/Jahresfischerkarte ist das vollendete 14. Lebensjahr.
 
Die Fischergastkarte wird normalerweise von den Gewässerbewirtschaftern oder Lizenzverkaufsstellen ausgegeben, bei denen Sie auch die Lizenz für das gewünschte Gewässer erwerben. Erhältlich ist eine Wochengastkarte um € 4,-- sowie eine Monatsgastkarte um € 10,--.

Die Jahresfischerkarte (Lichtbildausweis) wird bei der Bezirksbehörde ausgestellt, bei der der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Für Bewohner anderer Bundesländer oder EU-Bürger bei der Bezirkshauptmannschaft, bei der sie beantragt wurde.
Beim erstmaligen Erwerb der Jahresfischerkarte muß ein Befähigungsnachweis erbracht werden (Unterweisung/Fischerprüfung des Landes Kärntens, eines anderen Bundeslandes oder eines EU-Landes). Der Preis für die Jahresfischerkarte beträgt derzeit € 25,--.

Falls Sie das Kärntner Fischereigesetz im der Originalfassung “genießen” wollen, dann klicken Sie hier:
Kärntner Fischereigesetz

 

Fischart

Mindestmaß

Schonzeit

Aalrutte

25 cm

01.12.-28.02.

Aitel

--

keine

Äsche

30 cm

01.01.-31.05.

Bachforelle

22 cm

16.09.-15.04. (ausg.  Drau: 16.09.-31.03.)

Bachsaibling

22 cm

16.09.-15.04.

Barbe

30 cm

01.05.-30.06.

Bitterling

--

ganzjährig geschont

Brachsen

30 cm

keine

Forellenbarsch
(Schwarzbarsch)

25 cm

16.04.-30.06

Frauennerfling

--

ganzjährig geschont

Hecht

55 cm

01.01.-30.04 (ausg Weißensee u. Drau zwischen Liesermündung u. Gailmündung)

Huchen

85 cm

01.02.-31.05.

Karpfen

30 cm

16.05.-30.06
(bei Mindestmaß verschiedene Ausnahmen)

Mairenke (Seelaube)

--

ganzjährig geschont

Nase

25 cm

16.03.-15.06

Regenbogenforelle

24 cm

01.01.-15.04

Reinanke (Maräne)

30 cm

01.11.-28.02
(Im Weißensee Mindestmaß 35 cm)

Schleie

25 cm

01.06.-30.06.

Schmerlen

--

ganzjährig geschont

Schneider

--

ganzjährig geschont

Seeforelle

60 cm

01.10.-28.02.

Seesaibling

30 cm

01.10.-28.02.(Ausn.  Mindestmaß bei Seen oberhalb der Baumgrenze)

Steinbeißer

--

ganzjährig geschont

Sterlet

40 cm

01.01.-30.06

Streber

--

ganzjährig geschont

Strömer

--

ganzjährig geschont

Wels (Waller)

70 cm

15.05.-15.07.

Zährte (Rußnase)

25 cm

01.01.-15.06.

Zander

45 cm

01.01.-31.05.

Zingel

--

ganzjährig geschont

 

Drau-Barbe 

 

Nasenstrecke aus der Drau