Voraussetzung, um bei den jeweiligen Gewässerbewirtschaftern eine Lizenz zu erwerben, ist der der Besitz der Fischergastkarte oder einer Jahresfischerkarte des Landes Kärnten. Das Mindestalter zum Erwerb der Fischergastkarte/Jahresfischerkarte ist das vollendete 14. Lebensjahr. Die Fischergastkarte wird normalerweise von den Gewässerbewirtschaftern oder Lizenzverkaufsstellen ausgegeben, bei denen Sie auch die Lizenz für das gewünschte Gewässer erwerben. Erhältlich ist eine Wochengastkarte um € 4,-- sowie eine Monatsgastkarte um € 10,--.
Die Jahresfischerkarte (Lichtbildausweis) wird bei der Bezirksbehörde ausgestellt, bei der der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Für Bewohner anderer Bundesländer oder EU-Bürger bei der Bezirkshauptmannschaft, bei der sie beantragt wurde. Beim erstmaligen Erwerb der Jahresfischerkarte muß ein Befähigungsnachweis erbracht werden (Unterweisung/Fischerprüfung des Landes Kärntens, eines anderen Bundeslandes oder eines EU-Landes). Der Preis für die Jahresfischerkarte beträgt derzeit € 25,--.
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